Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet
    DE - Landesrecht Brandenburg

    INHALT

    Einleitung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen und Jugendstrafen, wenn sich der Verurteilte in Untersuchungshaft befindet

    Markierungen
    Leseansicht
    Verwendung von Cookies.

    Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

    Akzeptieren