Runderlass III Nr. 4/1993<br> Kommunalaufsichtliche Genehmigung nach § 49 Abs. 3 der Kommunalverfassung<br> hier: Übertragung kommunalen Vermögens an Wohnungsgenossenschaften und - gesellschaften
    DE - Landesrecht Brandenburg

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    Runderlass III Nr. 4/1993<br> Kommunalaufsichtliche Genehmigung nach § 49 Abs. 3 der Kommunalverfassung<br> hier: Übertragung kommunalen Vermögens an Wohnungsgenossenschaften und - gesellschaften

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