Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX ... 
                
                
            INHALT
Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX im Land Bremen (Stand 1. Januar 2024)
- Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX im Land Bremen (Stand 1. Januar 2024)
 - Landesrichtlinie zu § 27b Absatz 2 und 3 SGB XII Gewährung eines Barbetrages für Minderjährige in stationären Einrichtungen der Sozialhilfe bzw. bei Leistungen über Tag und Nacht nach dem SGB IX im Land Bremen (Stand 1. Januar 2024)
 - Rechtsgrundlage
 - Barbetrag für Minderjährige
 - Verwendung
 - Verwaltung und Abrechnung
 - Prüfrechte der Sozialhilfeträger
 - Beschwerderecht
 - Inkrafttreten