Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universi... 
                
                
            INHALT
Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen
- Zugangs- und Zulassungsordnung für den Master of Education für ein Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) mit dem Schwerpunkt Sekundarschule/Gesamtschule der Universität Bremen
 - § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Zugangsvoraussetzungen und -verfahren
 - § 56 BremHG
 - § 56 BremHG
 - § 6
 - § 5
 - § 3 Zulassung
 - § 4 Form und Frist der Anträge
 - § 2
 - § 2
 - § 5 Auswahl der Bewerberinnen/Bewerber
 - § 2
 - § 6 Masterzugangskommission
 - § 7 Inkrafttreten
 - § 4
 - Für alle Studienfächer im Master of Education für ein Lehramt an Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) werden vorausgesetzt:
 - Für die Studienfächer Frankoromanistik und Hispanistik für ein Lehramt an Sekundarschulen/Gesamtschulen (bis Klasse 10) wird vorausgesetzt:
 - Für das Studienfach Englisch/ English Speaking Cultures wird vorausgesetzt:
 - 1.
 - 2.
 - Für das Studienfach Religionswissenschaft/Religionspädagogik wird vorausgesetzt: