Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Bediensteten in Eigenbetrieben 
                
                
            INHALT
Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Bediensteten in Eigenbetrieben
- Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Bediensteten in Eigenbetrieben
 - § 6a Abs. 7 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
 - § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
 - § 2 Bestellung des Wahlvorstandes
 - § 6a Abs. 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
 - § 6a Abs. 6 Satz 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
 - § 3 Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstandes
 - § 4 Wählerverzeichnis
 - § 3 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
 - § 5 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
 - § 3 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
 - § 6 Wahlausschreiben
 - § 6 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
 - § 7 Abs. 5 und 6
 - § 7 Wahlvorschläge
 - § 9 Abs. 2 und 3 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
 - § 10
 - § 8 Einleitung eines weiteren Wahlgangs bei Übergang des Vorschlagsrechts auf die Bediensteten
 - § 7 Abs. 5 und 6
 - § 6 Nr. 4
 - § 9 Mehrheitswahl
 - § 7 Abs. 1 Satz 3
 - § 10 Wahlhandlung, Stimmabgabe, Wahlergebnis
 - §§ 8
 - §§ 16
 - § 11 Erklärung der Gewählten
 - § 12 Durchführung eines weiteren Wahlganges
 - §§ 6
 - § 13 Aufbewahrung von Wahlunterlagen
 - § 14 Schutz der Wahl, Wahlkosten
 - § 20 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
 - § 15 Gemeinsamer Betriebsausschuss
 - § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
 - § 3 Abs. 1
 - § 16 Nachwahl
 - §§ 1
 - § 17 Inkrafttreten