Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünf... 
                
                
            INHALT
Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
 - Erlass der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zur Benennung von Mitgliedern des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes im Lande Bremen nach § 279 Absatz 5 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
 - 1.
 - Zweck dieses Erlasses
 - 2.
 - Voraussetzungen für die Anerkennung als vorschlagsberechtigte Organisationen und Verbände auf Landesebene im Sinne des § 279 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 SGB V sowie als maßgebliche Verbände der Pflegeberufe auf Landesebene gemäß § 279 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 SGB V
 - 3.
 - Anerkannte vorschlagsberechtigte Organisationen und Verbände auf Landesebene im Sinne des § 279 Absatz 5 Satz 1 SGB V
 - 4.
 - Anerkennung weiterer Organisationen und Verbände sowie maßgeblicher Verbände der Pflegeberufe auf Landesebene gemäß § 279 Absatz 5 Satz 1 SGB V
 - 5.
 - Überprüfung der Anerkennung der Vorschlagsberechtigung
 - 6.
 - Verfahren der Übermittlung der Vorschläge
 - 7.
 - Verfahren der Bearbeitung der Vorschläge
 - 8.
 - Inkrafttreten