Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten 
                
                
            INHALT
Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
- Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
 - Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
 - Inhaltsverzeichnis
 - Einleitung
 - 1.
 - Gültigkeitsbereich
 - § 1 Abs. 2 Nr. 1 BremLBO
 - 1.1
 - Ausnahmeregelungen zum Anwendungsbereich
 - 1.2
 - Beteiligungen bei der Vorhabenplanung
 - § 12 Abs. 4 des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und anderer Gesetze (BremBGG)
 - 2.
 - Allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit
 - 3.
 - Gehwege
 - 4.
 - Querungsanlagen
 - 5.
 - Plätze
 - 6.
 - Haltestellenbereiche des Öffentlichen Personennahverkehrs
 - 7.
 - Lichtsignalanlagen
 - 8.
 - Rampen
 - 9.
 - Treppen
 - 10.
 - Absperrvorrichtungen
 - 11.
 - Behindertenparkplätze und Taxistände
 - 12.
 - Grünanlagen
 - 13.
 - Spielplätze
 - 14.
 - Sportanlagen