Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015 
                
                
            INHALT
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
 - Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege nach dem SGB VIII Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2015
 - § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Land Bremen (BremAGKJHG)
 - 1.
 - Rechtsgrundlage
 - § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG)
 - 2.
 - Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
 - 2.1
 - Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung
 - 2.2
 - Erstausstattung mit Bekleidung
 - 2.3
 - Erstausstattung in Bereitschafts-/Übergangspflege
 - 3.
 - Laufende Leistungen für Pflegekinder
 - 3.1
 - Materielle Aufwendungen
 - 3.1.1
 - Vollzeitpflege
 - 3.1.1.1
 - Monatliche Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe
 - Heilpädagogischen/Sozialpädagogischen Vollzeitpflege
 - 3.1.1.2
 - Monatliche Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe
 - 3.1.2
 - Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/ Übergangspflegestelle
 - 3.2
 - Kosten der Erziehung
 - 3.2.1
 - Vollzeitpflege
 - Allgemeinen Vollzeitpflege
 - Heilpädagogischen/Sozialpädagogischen Vollzeitpflege
 - 3.2.2
 - Weitere Pflegeformen in der Vollzeitpflege
 - 3.2.3
 - Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts-/Übergangspflegestelle
 - 3.2.4
 - Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
 - 4.
 - Unfallversicherung der Pflegepersonen
 - 5.
 - Altersvorsorge der Pflegepersonen
 - 5.1
 - Personenkreis
 - 5.2
 - Angemessener Beitrag
 - 5.3
 - Angemessene Form der Altersabsicherung
 - oder
 - 6.
 - Inkrafttreten