Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2012 
                
                
            INHALT
Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2012
- Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen ab 1. Juli 2012
 - Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/Übergangspflege Festsetzung der finanziellen Leistungen
 - ab 1. Juli 2012
 - Landesrichtlinie zur Regelung der finanziellen Leistungen in der Vollzeitpflege und der Bereitschafts-/ Übergangspflege
 - 1.
 - Rechtsgrundlage
 - 2.
 - Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
 - 2.1
 - Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung
 - 2.2
 - Erstausstattung mit Bekleidung
 - 2.3
 - Erstausstattung in Bereitschafts-/Übergangspflege
 - 3.
 - Laufende Leistungen für Pflegekinder
 - 3.1
 - Materielle Aufwendungen
 - 3.1.1
 - Vollzeitpflege
 - 3.1.1.1
 - Monatliche Leistungen zur Deckung regelmäßig wiederkehrender Bedarfe
 - Zuschlag für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen
 - Kürzung der materiellen Aufwendungen bei vorübergehender anderweitiger Unterbringung
 - 3.1.1.2
 - Monatliche Leistungen für einmalige und jährlich wiederkehrende Sonderbedarfe
 - 3.1.2
 - Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts- /Übergangspflegestelle
 - 3.2
 - Kosten der Erziehung
 - 3.2.1
 - Vollzeitpflege
 - Allgemeinen Vollzeitpflege
 - Heilpädagogischen/Sozialpädagogischen Vollzeitpflege
 - Weitere Pflegeformen in der Vollzeitpflege
 - Sonderpädagogischen Vollzeitpflege
 - Sonderpädagogischen Vollzeitpflege
 - Neuunterbringung von Jugendlichen
 - Befristete Wochenpflege mit begleitender Elternarbeit
 - Pflege und Erziehung
 - Befristete Vollzeitpflege
 - 3.2.2
 - Inobhutnahme und anschließende befristete Unterbringung in einer Bereitschafts- /Übergangspflegestelle
 - 3.2.3
 - Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege
 - 4.
 - Unfallversicherung der Pflegepersonen
 - 5.
 - Altersvorsorge der Pflegepersonen
 - 5.1
 - Personenkreis
 - 5.2
 - Angemessener Beitrag
 - 5.3
 - Angemessene Form der Altersabsicherung
 - 6.
 - Inkrafttreten