Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (APV Pol I) 
                
                
            INHALT
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (APV Pol I)
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Laufbahnabschnitt I des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (APV Pol I)
 - Fußnoten
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Ziel der Ausbildung
 - § 3 Ausbildungs- und Lehrpläne, Verfahren an außerbremischen Bildungseinrichtungen
 - § 4 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsstellen, Ausbildungsdienststellen, Ausbildungseinrichtungen
 - § 5 Leiter der Ausbildungsstelle, Ausbildungsleitung, Ausbildungsleiter
 - § 6 Bewertung von Leistungen, Gesamtnote
 - § 7 Leistungsnachweise, Teilnahmevoraussetzungen, Abschlußzeugnis
 - § 8 Wiederholung von Ausbildungsabschnitten und Laufbahnprüfung, Folgen des Nichtbestehens
 - § 9 Ausbildungsfächer
 - 1.
 - Fachtheoretische Ausbildung
 - a)
 - Allgemeinbildung
 - b)
 - Rechtsausbildung
 - 2.
 - Fachpraktische integrierte Ausbildung
 - a)
 - Einsatz und Technik
 - b)
 - Einsatztraining
 - c)
 - Praktikum
 - Unterabschnitt 1 Regelausbildung
 - § 10 Dauer und Gliederung der Laufbahnausbildung
 - § 11 Ausbildungsabschnitt I
 - § 12 Ausbildungsabschnitt II
 - § 13 Ausbildungsabschnitt III
 - § 14 Praktikum
 - § 15 Praktikumsanleiter
 - § 16 Praktikumsheft
 - Unterabschnitt 2 Ausbildung der sonstigen Bewerber
 - § 17 Ausbildung der unmittelbar in die Schutzpolizei eingestellten Beamten
 - § 18 Ausbildung der unmittelbar in die Wasserschutzpolizei eingestellten Beamten
 - Unterabschnitt 3 Feststellung der Ausbildungsergebnisse
 - § 19 Ausbildungsnote
 - § 20 Sonstige Ausbildungsnachweise
 - Unterabschnitt 4 Weiterbildung
 - § 21 Weiterbildung für die Verwendung bei der Wasserschutzpolizei
 - § 22 Zweck
 - § 23 Durchführung
 - § 24 Prüfungskommission, Prüfungsausschuß
 - § 25 Aufgaben des Vorsitzenden der Prüfungskommission
 - § 26 Aufgaben der Prüfungskommission
 - § 27 Zulassung zur Laufbahnprüfung
 - § 28 Prüfungsfächer
 - § 29 Schriftliche Prüfung
 - § 30 Mündliche Prüfung
 - § 31 Rücktritt
 - § 32 Täuschung
 - § 33 Prüfungsfachnoten, Prüfungsnote
 - § 34 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
 - § 35 Niederschrift, Aufbewahrung von Prüfungsunterlagen
 - § 36 Allgemeine Verfahrensvorschriften für Zulassungs- und Prüfungsverfahren
 - § 37 Ausführungsbestimmungen