Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Luzer... (784.410.2)
    CH - SZ

    INHALT

    Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden und Obwalden einerseits und der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees anderseits über eine Zusatzhilfe auf Grund von Art. 1 des Bundesgesetzes vom 6. April 1939 über die Hilfeleistung an private Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen

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