Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Schwyz über die Ausübung der Autobah... (520.311.1) 
                
                
            INHALT
Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Schwyz über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 3
- Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und Schwyz über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 3
 - I. Gegenstand
 - Art. 1
 - II. Zuständigkeit
 - Art. 2 Grundsatz
 - Art. 3 Örtliche Beschr änkung der Zust ändigkeit
 - Art. 4 Sachliche Zust ändigkeit
 - 2. die Anordnung aller Massnahmen, die der Wahrung der Verkehrssicherheit
 - 3. die Überwachung des Strassenzustandes und die Aufsicht über die Einrich-
 - 4. die Tatbestandsaufnahme bei Verkehrsunf ällen unter Vorbehalt des Beizuges
 - 5. die Erstattung der Tatbestands- und Anzeigerapporte an die Untersuchungs-
 - 6. die Bussenerhebung auf der Stelle nach den im Gebietskanton geltenden
 - Art. 5
 - Art. 6 Verfahren
 - Art. 7
 - Art. 8 Gerichtsstand
 - Art. 10 Befehlsgewalt
 - Art. 11
 - Art. 12
 - Art. 13
 - III. Kostenregelung
 - Art. 15
 - IV. Schlussbestimmungen
 - Art. 16
 - Art. 17 Beschwerde
 - Art. 18 Inkrafttreten und Vertragsdauer
 - Art. 19 Mitteilung an den Bundesrat