Kantonsratsbeschluss über eine Ergänzung der Konzession vom 14. Oktober 1954 zur Aus... (452.220) 
                
                
            INHALT
Kantonsratsbeschluss über eine Ergänzung der Konzession vom 14. Oktober 1954 zur Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk
- Kantonsratsbeschluss über eine Ergänzung der Konzession vom 14. Oktober 1954 zur Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk
 - 1. Die Konzessionärin erhält das Recht, mit einer dritten elektrisch betriebenen
 - 2. Durch die Ausnützung der Konzession vom 14. Oktober 1954 und dieser
 - 3. Durch die im Zusammenhang mit dem Bau und dem Betrieb der neuen
 - 4. Mit dem Inkrafttreten dieser Ergänzungskonzession erhöht sich die in
 - 5. Für die vorliegende Ergänzung entrichtet die Konzessionärin dem Kanton
 - 1. Der Regierungsrat bezeichnet den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Erg än-
 - 2. Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt