Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (430.120.1) 
                
                
            INHALT
Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen
 - 30. März 1911
 - 1. das vorausgehende Verfahren wurde in Ü bereinstimmung mit den Grund-
 - 2. die Lösungsvorschläge wurden von einem unabhängigen Expertengremium
 - 3. der Auftraggeber hat sich in der Ausschreibung vorbehalten, den Folge-
 - 9. Mai 1992 (SR 0.814.01);