Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte (783.110.1) 
                
                
            INHALT
Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
- Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
 - 1. Zweck und Umfang
 - Art. 1
 - Art. 2
 - II. Bau und Betrieb der Anlagen
 - Art. 3 Bewilligungen
 - Art. 4
 - Art. 5
 - Art. 6 Unterhalt und Kontrolle
 - Art. 7
 - III. Organisation
 - Art. 8 Organe
 - Art. 9 Konferenz
 - 1. die Aufstellung von Vorschriften für den Bau und Betrieb der unter das
 - 2. die Aufstellung eines Geschäftsreglementes für den Verkehr der Kantone mit
 - 3. die W ahl der Mitglieder der Geschäftsleitung und des Sekretärs für eine
 - 4. die Wahl von zwei Rechnungsrevisoren;
 - 5. die Bezeichnung einer technischen Kontrollstelle;
 - 6. die Genehmigung von Voranschlag, Jahresrechnung und Jahresbericht und
 - 7. Aussprachen über gemeinsam interessierende Fragen im Interesse eines
 - Art. 10 Geschäftslei tung
 - 1. Vorbereitung und Vollzug der Konferenzbeschlüsse;
 - 2. Beaufsichtigung der technischen Kontrollstelle;
 - 3. Führung des gesamten Rechnungswesens, Erstellung der Jahresrechnung
 - 4. Abfassung des Jahresberichtes;
 - 5. Protokollführung an den Sitzungen der Konferenz.
 - Art. 11 Rechnungsrevisoren
 - Art. 12 Technische Kontrollstelle
 - 1. Begutachtung von Projekten;
 - 2. Abnahme betriebsbereiter Anlagen, eingeschlossen der bei Inkrafttreten des
 - 4. Beri chterstattung über die Kontrollen und Untersuchungen an die Geschäft s-
 - 5. Beratung der Organe der Konferenz und der zuständigen Instanzen der Kan-
 - 6. Ausarbeitung von Rapporten an die Geschäftsleitung als Grundlagen für den
 - Art. 13
 - Art. 14 Sitz
 - Art. 15 Ein - und Austritt
 - IV. Schlussbestimmungen
 - Art. 16
 - Art. 18