Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
    DE - Landesrecht NRW

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    Fortschreibung des Erlasses des Ministerpräsidenten zur Änderung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen (Art. 52 Abs. 3 der Landesverfassung für das Land Nordrhein-Westfalen)

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