Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse (Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW)
- Verordnung über die Verfahren bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen und deren Eintragungsausschüsse (Baukammerndurchführungsverordnung – DVO BauKaG NRW)
 - § 1 Geschäftsordnungen und Geschäftsstellen der Eintragungsausschüsse
 - § 2 Verfahrensvorschriften für den Eintragungsausschuss
 - § 3 Verzeichnis auswärtiger Dienstleister
 - § 4 Eintragungsantrag für die Architektenlisten, die Stadtplanerliste und die Listen der Junior-Mitglieder
 - § 5 Anforderungen an den Inhalt und den Umfang praktischer Tätigkeiten in den Fachrichtungen der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und der Stadtplanung
 - § 6 Praktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung
 - § 7 Aufgaben der beaufsichtigenden Person
 - § 8 Beaufsichtigung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
 - § 9 Anrechnung praktischer Tätigkeiten außerhalb Nordrhein-Westfalens
 - § 10 Weiterbildung für Absolventinnen und Absolventen
 - § 11 Bewertung der praktischen Tätigkeit in den Fachrichtungen der Architektur und der Stadtplanung
 - § 12 Anordnung, Durchführung und Bewertung von Ausgleichsmaßnahmen
 - § 13 Eintragungsantrag für die Liste Beratender Ingenieurinnen und Beratender Ingenieure
 - § 14 Auskünfte, Bescheinigungen und Verwaltungszusammenarbeit
 - § 15 Einrichtung und Zusammensetzung des Sachverständigenausschusses bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
 - § 16 Verfahrensvorschriften für den Sachverständigenausschuss
 - § 17 Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
 - § 18 Übergangsvorschrift
 - § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
 - Fussnoten