Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz
- Verordnung über die Bildung gemeinsamer Kartellgerichte und über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Energiewirtschaftsgesetz
 - § 1 Konzentration bei den Landgerichten
 - § 2 Konzentration bei dem Oberlandesgericht
 - § 3 Aufhebungsvorschrift
 - § 4 Inkrafttreten, Berichtspflicht
 - Fussnoten