...en-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder 
                
                
            INHALT
Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Bekanntmachung des Staatsvertrages zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
 - Artikel 1 Gegenstand und Ziele des Registerportals
 - Artikel 2 Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems
 - Artikel 3 Bestimmung des elektronischen Auskunftsystems
 - Artikel 4 Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes
 - Artikel 5 Zentrale Erfassung von Gebührentatbeständen
 - Artikel 6 Protokollierung der Abrufe
 - Artikel 7 Zentrale Erhebung und Vollstreckung von Gebühren
 - Artikel 8 Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen und Lastschriftverfahren
 - Artikel 9 Auskehrung der Einnahmen
 - Artikel 10 Vereinsregister
 - Artikel 11 Kosten
 - Artikel 12 Betrieb des Registerportals
 - Artikel 13
 - In-Kraft-Treten und Kündigung
 - Fussnoten