StromVKG
Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG)
- Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz - StromVKG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Ziel
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina
- § 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten
- § 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
- § 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten
- § 6 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz
- Abschnitt 3
- Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- § 7 Mindestleistung
- § 8 Stromnetzanschluss
- § 9 Emissionsgrenzwert
- § 10 Anforderungen an den Bieter
- § 11 Ausschluss der Doppelförderung
- Unterabschnitt 2
- Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- § 12 Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten
- § 13 Ausschreibungen für Kapazitäten
- Unterabschnitt 3
- Besondere Vorgaben für lange Verpflichtungszeiträume
- § 14 Mindestinvestitionsschwellen
- § 15 Anforderungen an die Produktherkunft
- § 16 Erbringung von Momentanreserve
- § 17 Anforderungen an die Betriebsfähigkeit der Anlage mit Wasserstoff
- Unterabschnitt 4
- Grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen
- § 18 Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme
- § 19 Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Teilnahme
- Abschnitt 4
- Aggregation, reduzierte Leistung
- Unterabschnitt 1
- Aggregation
- § 20 Aggregation
- § 21 Anforderungen an die Aggregation, Kleinanlagenpool
- Unterabschnitt 2
- Reduzierte Leistung
- § 22 Reduzierte Leistung
- § 23 Ermittlung der Reduktionsfaktoren
- § 24 Bestimmung des Reduktionsfaktors bei Aggregation
- Abschnitt 5
- Präqualifizierung
- § 25 Vollständige und vorläufige Präqualifizierung
- § 26 Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform
- § 27 Angaben zum Bieter
- § 28 Angaben und Nachweise zur Anlage bei vollständiger Präqualifizierung
- § 29 Angaben zur Anlage bei vorläufiger Präqualifizierung
- § 30 Verpflichtende Eigenerklärungen
- § 31 Nachbesserung, Überprüfung und Einsichtsrechte
- § 32 Entscheidung über die vollständige und vorläufige Präqualifizierung
- § 33 Präqualifizierung außerhalb der Teilnahme an einer Ausschreibung
- § 34 Fortbestand der vollständigen Präqualifizierung
- Abschnitt 6
- Ausschreibungsverfahren und Sicherheiten
- Unterabschnitt 1
- Ausschreibungsverfahren
- § 35 Bekanntmachung
- § 36 Elektronisches Verfahren
- § 37 Anforderungen an Gebote, Formatvorgaben
- § 38 Pflichtangaben in Geboten
- § 39 Höchstwert
- § 40 Bindungswirkung und Rücknahme von Geboten
- Unterabschnitt 2
- Sicherheiten
- § 41 Sicherungsstelle
- § 42 Gebotssicherheit
- § 43 Realisierungssicherheit
- § 44 Sicherheit für Ausgleichszahlungen und für die Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- § 45 Arten und Verwahrung von Sicherheiten
- § 46 Rückgabe von Sicherheiten
- § 47 Verwertung von Sicherheiten
- Abschnitt 7
- Zuschlag
- Unterabschnitt 1
- Zuschlagsverfahren
- § 48 Zuschlagsverfahren
- § 49 Ausschluss von Geboten
- § 50 Ausschluss von Bietern
- § 51 Bekanntgabe der Zuschläge
- Unterabschnitt 2
- Wirkung, Erlöschen und Widerruf von Zuschlägen
- § 52 Wirkung von Zuschlägen
- § 53 Erlöschen von Zuschlägen
- § 54 Widerruf von Zuschlägen
- § 55 Rechtsfolgen
- Unterabschnitt 3
- Übertragung
- § 56 Übertragung der Kapazitätsverpflichtung, Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
- § 57 Voraussetzungen für die Übertragung an einen berechtigten Erwerber
- § 58 Voraussetzungen für die Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
- § 59 Gebotene nominale Leistung, Reduktionsfaktor und technischer Verfügbarkeitsfaktor der Anlage
- § 60 Genehmigungsvorbehalt, Antrag, Fristen, Verfahren, Kleinanlagenpools
- Abschnitt 8
- Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Nichtrealisierungspönale
- § 61 Antrag, Frist und Sicherheit
- § 62 Angaben und Nachweise
- § 63 Entscheidung über den Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Unterrichtung
- § 64 Nichtrealisierungspönale
- Abschnitt 9
- Verfügbarkeitsverpflichtung, Indikativgebot ungebundener Kapazitätsanbieter, Dekarbonisierung
- Unterabschnitt 1
- Verfügbarkeitsverpflichtung, Überprüfung
- § 65 Verfügbarkeitsverpflichtung, Verfügbarkeitsindikator
- § 66 Abrechnungsperiode, Hochpreisviertelstunde
- § 67 Verpflichtungsfreie Nichtverfügbarkeit
- § 68 Verfügbarkeitsfehlmengen, Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Unterabschnitt 2
- Funktionsnachweis
- § 69 Funktionsnachweis
- § 70 Nachgewiesene reduzierte Leistung
- Unterabschnitt 3
- Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- § 71 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- Unterabschnitt 4
- Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
- § 72 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
- Unterabschnitt 5
- Dekarbonisierung
- § 73 Dekarbonisierungsanforderung
- Abschnitt 10
- Zahlungsansprüche und Zahlungsverpflichtungen
- Unterabschnitt 1
- Kapazitätsvergütung
- § 74 Kapazitätsvergütung
- Unterabschnitt 2
- Ausgleichszahlungen und Ausgleichsprämien, Verrechnungssystem
- § 75 Verrechnungssystem für Verfügbarkeitsfehlmengen und Verfügbarkeitsüberschussmengen
- § 76 Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen, Maximalzahlung
- § 77 Ausgleichsprämie für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- § 78 Verrechnungspreis für eine Abrechnungsperiode
- § 79 Abrechnung und Fristen
- Unterabschnitt 3
- Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- § 80 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- Unterabschnitt 4
- Preisspitzenausgleich
- § 81 Verpflichtung zum Preisspitzenausgleich
- § 82 Abrechnung, Fälligkeit
- Abschnitt 11
- Rechtsschutz
- § 83 Rechtsschutz, Rechtsweg, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
- Abschnitt 12
- Festlegungskompetenzen, Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
- § 84 Festlegungskompetenzen
- § 85 Verordnungsermächtigung
- § 86 Beleihung, Kostenregelung
- § 87 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
- Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2) Methodik zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die Ausschreibung für Kapazitäten
- Anlage 2 (zu § 15) Produktherkunft
- Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1) Methodik zur Ermittlung der Reduktionsfaktoren und Technologieklassen für die Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten
- Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2) Reduktionsfaktoren, technische Verfügbarkeitsfaktoren und Zyklenwirkungsgrade nach Technologieklassen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
- Anlage 5 (zu § 14 Absatz 2) Investitionskosten für Mindestinvestitionsschwellen
- Anlage 6 (zu § 65) Berechnung des Verfügbarkeitsindikators für eine Abrechnungsperiode, Referenzwert für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools, Funktionsnachweis bei mehreren Geboten pro Anlage
- Anlage 7 (zu den §§ 66 und 81) Formeln zur Berechnung des Aktivierungspreises für die Bestimmung von Hochpreisviertelstunden und des Ausübungspreises für den Preisspitzenausgleich