Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel 
                
                
            INHALT
Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
- Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
 - 1. Ziele und Zweck
 - 2. Begriffsbestimmung
 - 2.1 Kampfmittel
 - 2.2 „Alte“ und „neue“ Kampfmittel
 - 2.3 Handfeuerwaffen
 - 2.4 Kriegswaffen
 - 3. Gefahren durch Kampfmittel, Anzeige- und Ahndungsvorschriften
 - 3.1 Gefährdungspotenzial und Risiken
 - 3.2 Aufgefundene Kampfmittel, Verständigung der Polizei
 - 3.3 Anzeigepflichten, Ahndungsvorschriften
 - 4. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
 - 4.1 Öffentliche Sicherheit, Sicherheitsbehörden
 - 4.2 Verantwortung der Grundstückseigentümer
 - 4.3 Verdacht auf Kampfmittel
 - 5. Kampfmittelbeseitigungsdienst
 - 5.1 Allgemeines
 - 5.2 Organisation
 - 6. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund „alter“ Kampfmittel sowie beim Fund von Handfeuerwaffen und deren Munition
 - 6.1 Kampfmittel, die nach Art und Größe keine explosionsgefährlichen Stoffe enthalten, sowie Handfeuerwaffen und deren Munition
 - 6.2 Kampfmittel, die nach Art und Größe explosionsgefährliche Stoffe enthalten und nicht unter die Nrn. 6.1 oder 6.3 fallen (z.B. Artillerie- und Mörsergranaten, Handgranaten)
 - 6.3 Kampfmittel, die nach Art und Größe größere Mengen explosionsgefährlicher Stoffe enthalten (z.B. Bomben, Luftminen) oder deren Art und Größe nicht erkennbar ist
 - 6.3.1 Gefahrenbereich, Räumung, Sicherheitsmaßnahmen
 - 6.3.2 Beseitigung der Explosionsgefahr, Abtransport des Kampfmittels
 - 6.4 Strafbare Handlungen
 - 7. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund „neuer “ Kampfmittel
 - 8. Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken
 - 8.1 Verantwortung der Grundstückseigentümer
 - 8.2 Recherchen, Gefahrenbewertung
 - 8.3 Maßnahmen
 - 9. Bebauung von Grundstücken
 - 9.1 Baumaßnahmen
 - 9.2 Baugenehmigung, Bauleitplanung
 - 10. Internetseite, Adressen von Fachfirmen
 - 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften