BayLBG 
                
                
            INHALT
BayLBG: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl. 1996 S. 16, 40) BayRS 2238-1-K (Art. 1–29)
- BayLBG: Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl. 1996 S. 16, 40) BayRS 2238-1-K (Art. 1–29)
 - Erster Abschnitt Allgemeines
 - Art. 1 Allgemeines
 - Art. 2 Lehrämter
 - Art. 3 Vorbildung und Ausbildung
 - Art. 4 Studium
 - Art. 5 Vorbereitungsdienst
 - Art. 5a Zulassung zum Vorbereitungsdienst
 - Art. 6 Prüfungen
 - Art. 6a
 - Art. 7 Befähigung für ein Lehramt
 - Zweiter Abschnitt Studium
 - Art. 8 Lehramt an Grundschulen
 - Art. 9 Lehramt an Mittelschulen
 - Art. 10 Lehramt an Realschulen
 - Art. 11 Lehramt an Gymnasien
 - Art. 12 Lehramt an beruflichen Schulen
 - Art. 13 Lehramt für Sonderpädagogik
 - Art. 14 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Grundschulen
 - Art. 15 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen
 - Art. 16 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Realschulen
 - Art. 17 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an Gymnasien
 - Art. 18 Erweiterung des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen
 - Art. 19 Erweiterung des Studiums für das Lehramt für Sonderpädagogik
 - Art. 19a Modellversuche
 - Dritter Abschnitt Fortbildung der Lehrer
 - Art. 20 Fortbildung der Lehrer
 - Vierter Abschnitt Ausübung der Lehrämter
 - Art. 21 Ausübung der Lehrämter
 - Fünfter Abschnitt Sondervorschriften
 - Art. 22 Sondervorschriften über Vorbildung, Ausbildung und Prüfungen
 - Art. 23 Besondere Bestimmungen für nachträgliche Erweiterungen des Studiums
 - Art. 24 Fachlehrer, Religionspädagogen
 - Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
 - Art. 25 Lehramtsprüfungen und -befähigungen nach früherem Recht
 - Art. 25a Studium nach früherem Recht
 - Art. 26 Rechts- und Verwaltungsvorschriften
 - Art. 27 In-Kraft-Treten
 - Art. 29