Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO) 
                
                
            INHALT
Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO)
- Datenübertragungsregeln für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen (gemäß § 915d ZPO)
 - 1. Begriffsbestimmung und Zielsetzung
 - 2. Rechtliche Grundlage
 - 3. Empfänger der Abdrucke
 - 4. Technische Anforderungen für die Datenübertragung
 - 4.1 Zeichensatz
 - 4.2 Datenelemente
 - 4.3 Datenformat
 - 4.4 Hinweis nach § 9 Abs. 2 SchuVVO
 - 4.5 Datenkomprimierung
 - 4.6 Datenschutz
 - 5. Datenübermittlung
 - 5.1 Übermittlungsdienst
 - 5.2 Datenschutz bei Datenübermittlung
 - 6. Datenträgeraustausch
 - 6.1 Art der Datenträger
 - 6.2 Verwendung neuer oder gelöschter Datenträger
 - 6.3 Test der Datenträger zum Schutz vor Software mit Schadfunktion (z.B. Computerviren)
 - 6.4 Kennzeichnung der Datenträger
 - 6.5 Transportschutz für beschriebene Datenträger
 - 6.6 Begleitschreiben
 - 6.7 Transportkontrolle und Organisation
 - 6.8 Löschung nach Verarbeitung, Rücksendung
 - 6.9 Rücksendung von Datenträgern im Fehlerfall
 - Anlagen