Dienstvereinbarung über die Nutzung der neuen Telefonie (BayUCtiz) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
Dienstvereinbarung über die Nutzung der neuen Telefonie (BayUCtiz) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Dienstvereinbarung über die Nutzung der neuen Telefonie (BayUCtiz) im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- 1. Gegenstand und Geltungsbereich
- 1.1
- 1.2
- 2. Begriffsbestimmungen
- 2.1
- 2.2
- 3. Zustimmung zur Einführung und Anwendung
- 3.1
- 3.2
- 3.3
- 4. Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch die Präsenzanzeige
- 4.1
- 4.2
- 4.3
- 5. Datenzugriff und Schweigepflicht
- 5.1
- 5.2
- 6. Barrierefreiheit
- 7. Inkrafttreten, Laufzeit
- 7.1
- 7.2