Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
- Entschädigung der Mitglieder des Berufsbildungsausschusses sowie für die Mitwirkung bei den Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
- 1. Berufsbildungsausschuss
- 2. Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
- 2.1 Auslagen
- 2.2 Prüfungsvergütung
- 2.2.1
- 2.2.2
- 2.2.3
- 2.2.4
- 2.3 Zahlung der Entschädigung
- 3. Inkrafttreten