MeldDV 
                
                
            INHALT
MeldDV: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung – MeldDV) Vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357) BayRS 210-3-2-I (§§ 1–24)
- MeldDV: Verordnung zur Übermittlung von Meldedaten (Meldedatenverordnung – MeldDV) Vom 15. September 2015 (GVBl. S. 357) BayRS 210-3-2-I (§§ 1–24)
 - § 1 Allgemeines
 - § 2 Regelmäßige Datenübermittlungen
 - § 3 Zentraler Meldedatenbestand
 - § 4 Automatisierte Abrufe
 - § 5 Automatisierte Behördenauskunft
 - § 6 Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
 - § 7 Datenübermittlungen an die Katastrophenschutzbehörden
 - § 8 Datenübermittlungen an die Jugendämter
 - § 9 Datenübermittlungen an die Waffenerlaubnisbehörden
 - § 10 Datenübermittlungen an die Sprengstoffbehörden
 - § 11 Datenübermittlungen an das Landesamt für Verfassungsschutz
 - § 12 Datenübermittlungen an die Gerichtsvollzieher und die Vollstreckungsstellen der Finanzbehörden
 - § 13 Datenübermittlungen an die Suchdienste
 - § 14 Datenübermittlungen an die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz
 - § 15 Datenübermittlungen an Schulen
 - § 16 Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörden
 - § 17 Datenübermittlungen an die Zentrale Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung in Bayern
 - § 18 Datenübermittlungen an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
 - § 19 Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
 - § 20 Datenübermittlungen an das Landesamt für Statistik
 - § 21 Datenübermittlungen zum Zweck von Ehrungen
 - § 22 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
 - § 23 Datenübermittlungen an den Bayerischen Rundfunk
 - § 24 Inkrafttreten