Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse 
                
                
            INHALT
Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse
- Nachweis der nach der Lehramtsprüfungsordnung I vorgeschriebenen Fremdsprachenkenntnisse
 - 1. Latinum und Graecum
 - 2. Ausreichende Kenntnisse in Latein und Griechisch für Studierende der Evangelischen bzw. Katholischen Religionslehre
 - 3. Fremdsprachliche Qualifikation (selbstständige Sprachverwendung) in Englisch (Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
 - 4. Gesicherte Kenntnisse in Latein oder einer modernen Fremdsprache (Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
 - 5. Kenntnisse in Latein oder in einer modernen Fremdsprache (Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
 - 6. Grundkenntnisse in einer modernen Fremdsprache (Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
 - 7. Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Partnersprache (Fremdsprache) für Studierende der Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
 - 8. Inkrafttreten