Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten 
                
                
            INHALT
Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten
- Vereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten
 - I.
 - II.
 - III.
 - Anlage Vereinbarung über den Ausgleich von Kosten
 - I. Kosten in gerichtlichen Verfahren bei Verweisung eines Verfahrens an ein anderes Gericht
 - II. Vergütungen der in gerichtlichen Verfahren im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe oder nach § 138 FamFG beigeordneten Rechtsanwälte sowie der nach § 73a Abs. 1 Satz 3 SGG, § 142 Abs. 2 Satz 1 FGO oder § 166 Abs. 1 Satz 2 VwGO beigeordneten Prozessvertreter bei Verweisung eines Verfahrens an ein anderes Gericht
 - III. Auslagen bei Inanspruchnahme der Amtshilfe von Behörden
 - IV. Abgabe eines Verfahrens, Erstattungsverzicht
 - V. Reiseentschädigung und Vorschüsse
 - VI. Gerichtsvollzieherkosten
 - VII. Geltungsbereich
 - VIII. Schlussbestimmungen