Verordnung über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von te... (129.1)
Verordnung über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten
- Verordnung über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten
- 1. Abschnitt: Rechte und Pflichten der Luftverkehrsunternehmen
- Art. 1 Formate der Übermittlung
- Art. 2 Übermittlung im Fall einer technischen Störung
- Art. 3 Zeitpunkte der Übermittlung
- Art. 4 Bestätigung des Eingangs der Daten
- Art. 5 Information der Flugpassagierinnen und Flugpassagiere
- 2. Abschnitt: Rechte und Pflichten der PIU
- Art. 6 Zugriffsrechte der PIU
- Art. 7 Modalität der Datenbekanntgabe
- Art. 8 Erinnerung der zuständigen Behörden an ihre Meldepflicht
- 3. Abschnitt: Datenbekanntgabe ins Ausland durch die Luftverkehrsunternehmen
- Art. 9 Staatenliste
- Art. 10 Gewährleistung der Einhaltung der Standards und Empfehlungen
- 4. Abschnitt: Risikoprofile und Beobachtungslisten
- Art. 11
- 5. Abschnitt: Datenschutz
- Art. 12 Antrag um Aufhebung der Pseudonymisierung
- Art. 13 Aufhebung und Wiederherstellung einer Pseudonymisierung
- Art. 14 Protokolle der Datenbearbeitung
- 6. Abschnitt: Administrative Sanktionen
- Art. 15 Sanktionierung
- Art. 16 Prüfung
- 7. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 17