ArbSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG)
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Zweiter Abschnitt
 - Pflichten des Arbeitgebers
 - § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
 - § 4 Allgemeine Grundsätze
 - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
 - § 6 Dokumentation
 - § 7 Übertragung von Aufgaben
 - § 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
 - § 9 Besondere Gefahren
 - § 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
 - § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
 - § 12 Unterweisung
 - § 13 Verantwortliche Personen
 - § 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
 - Dritter Abschnitt
 - Pflichten und Rechte der Beschäftigten
 - § 15 Pflichten der Beschäftigten
 - § 16 Besondere Unterstützungspflichten
 - § 17 Rechte der Beschäftigten
 - Vierter Abschnitt
 - Verordnungsermächtigungen
 - § 18 Verordnungsermächtigungen
 - § 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
 - § 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
 - Fünfter Abschnitt
 - Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
 - § 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
 - § 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
 - Sechster Abschnitt
 - Schlußvorschriften
 - § 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
 - § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
 - § 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht, Bundesfachstelle
 - § 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
 - § 24a Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
 - § 25 Bußgeldvorschriften
 - § 26 Strafvorschriften