KWG 
                
                
            INHALT
Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
- Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - 1.
 - Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
 - § 1 Begriffsbestimmungen
 - § 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
 - § 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
 - § 2 Ausnahmen
 - § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
 - § 2b Rechtsform
 - § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
 - § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
 - § 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
 - § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
 - § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
 - § 3 Verbotene Geschäfte
 - § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 - 2.
 - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
 - § 5
 - § 6 Aufgaben
 - § 6a Besondere Aufgaben
 - § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
 - § 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
 - § 6d Eigenmittelempfehlung
 - § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
 - § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
 - § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
 - § 7c (weggefallen)
 - § 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
 - § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
 - § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
 - § 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
 - § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
 - § 8d (weggefallen)
 - § 8e Aufsichtskollegien
 - § 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
 - § 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
 - § 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
 - § 9 Verschwiegenheitspflicht
 - Zweiter Abschnitt
 - Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
 - 1.
 - Eigenmittel und Liquidität
 - § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
 - § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
 - § 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
 - § 10c Kapitalerhaltungspuffer
 - § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
 - § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
 - § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute
 - § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
 - § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
 - § 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung
 - § 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
 - § 11 Liquidität
 - § 12 Potentiell systemrelevante Institute
 - § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
 - 2.
 - Kreditgeschäft
 - § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung
 - §§ 13a u. 13b (weggefallen)
 - § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
 - § 13d (weggefallen)
 - § 14 Millionenkredite
 - § 15 Organkredite
 - § 16
 - § 17 Haftungsbestimmung
 - § 18 Kreditunterlagen
 - § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
 - § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
 - § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
 - §§ 20a bis 20c (weggefallen)
 - § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
 - § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
 - 2a.
 - Refinanzierungsregister
 - § 22a Registerführendes Unternehmen
 - § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
 - § 22c Refinanzierungsmittler
 - § 22d Refinanzierungsregister
 - § 22e Bestellung des Verwalters
 - § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
 - § 22g Aufgaben des Verwalters
 - § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
 - § 22i Vergütung des Verwalters
 - § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
 - § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
 - § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
 - § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
 - § 22n Rechtsstellung des Sachwalters
 - § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
 - 3.
 - Kundenrechte
 - § 22p (weggefallen)
 - 4.
 - Werbung und Hinweispflichten der Institute
 - § 23 Werbung
 - § 23a Sicherungseinrichtung
 - 5.
 - Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften
 - § 24 Anzeigen
 - § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
 - § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
 - § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
 - § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
 - § 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
 - § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
 - § 25c Geschäftsleiter
 - § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
 - § 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern
 - § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
 - 5a.
 - Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
 - § 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
 - § 25h Interne Sicherungsmaßnahmen
 - § 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
 - § 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
 - § 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten
 - § 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
 - § 25m Verbotene Geschäfte
 - 5b.
 - Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
 - § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
 - 5c.
 - Offenlegung
 - § 26a Offenlegung durch die Institute
 - 6.
 - Prüfung und Prüferbestellung
 - § 27
 - § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
 - § 29 Besondere Pflichten des Prüfers
 - § 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
 - 7.
 - Befreiungen
 - § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
 - Dritter Abschnitt
 - Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
 - 1.
 - Zulassung zum Geschäftsbetrieb
 - § 32 Erlaubnis
 - § 33 Versagung der Erlaubnis
 - § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
 - § 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
 - § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
 - § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
 - § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
 - § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
 - § 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte
 - § 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
 - 2.
 - Bezeichnungsschutz
 - § 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
 - § 40 Bezeichnung "Sparkasse"
 - § 41 Ausnahmen
 - § 42 Entscheidung der Bundesanstalt
 - § 43 Registervorschriften
 - 3.
 - Auskünfte und Prüfungen
 - § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen
 - § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
 - § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
 - § 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
 - 4.
 - Maßnahmen in besonderen Fällen
 - § 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
 - § 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
 - § 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
 - § 45c Sonderbeauftragter
 - § 46 Maßnahmen bei Gefahr
 - § 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings
 - § 46b Insolvenzantrag
 - § 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
 - § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
 - § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
 - § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
 - § 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
 - § 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
 - § 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
 - § 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402
 - 4a.
 - Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
 - §§ 48a bis 48s (weggefallen)
 - § 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken
 - § 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
 - 5.
 - Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
 - § 49 Sofortige Vollziehbarkeit
 - § 50
 - § 51 Umlage und Kosten
 - Vierter Abschnitt
 - Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
 - § 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
 - § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
 - § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
 - Fünfter Abschnitt
 - Sondervorschriften
 - § 52 Sonderaufsicht
 - § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
 - § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
 - § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
 - § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
 - § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
 - § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
 - Sechster Abschnitt
 - Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
 - 1.
 - Zentrale Gegenparteien
 - § 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
 - § 53f Aufsichtskollegien
 - § 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
 - § 53h Liquidität
 - § 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
 - § 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
 - § 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
 - § 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
 - § 53m Inhalt des Zulassungsantrags
 - § 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
 - 2.
 - Zentralverwahrer
 - § 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
 - § 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
 - § 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
 - Siebenter Abschnitt
 - Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
 - § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
 - § 54a Strafvorschriften
 - § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
 - § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
 - § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
 - § 56 Bußgeldvorschriften
 - §§ 57 und 58 (weggefallen)
 - § 59 Geldbußen gegen Unternehmen
 - § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
 - § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
 - § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
 - § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402
 - § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten
 - Achter Abschnitt
 - Übergangs- und Schlußvorschriften
 - § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
 - § 62 Überleitungsbestimmungen
 - § 63
 - § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
 - § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
 - § 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz
 - § 64b (weggefallen)
 - § 64c (weggefallen)
 - § 64d (weggefallen)
 - § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
 - § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
 - § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
 - § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
 - § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
 - § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
 - § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
 - § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
 - § 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
 - § 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts
 - § 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
 - § 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
 - § 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
 - § 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
 - §§ 64s bis 64u (weggefallen)
 - § 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
 - § 64w (weggefallen)
 - § 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz
 - § 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
 - § 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
 - Anhang I Informationsbogen für den Einleger