BKAG 
                
                
            INHALT
Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG)
- Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
 - § 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
 - § 2 Zentralstelle
 - § 3 Internationale Zusammenarbeit
 - § 4 Strafverfolgung
 - § 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
 - § 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
 - § 7 Zeugenschutz
 - § 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
 - Abschnitt 2
 - Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
 - Unterabschnitt 1
 - Datenerhebung
 - § 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
 - § 10 Bestandsdatenauskunft
 - § 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
 - § 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
 - Unterabschnitt 2
 - Weiterverarbeitung von Daten
 - § 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
 - § 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
 - § 14 Kennzeichnung
 - § 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
 - § 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
 - § 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
 - § 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
 - § 19 Daten zu anderen Personen
 - § 20 Verordnungsermächtigung
 - § 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
 - § 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
 - § 23 Elektronische Aktenführung
 - § 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
 - Unterabschnitt 3
 - Datenübermittlung
 - § 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
 - § 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
 - § 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
 - § 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
 - Abschnitt 3
 - Zentralstelle
 - § 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
 - § 30 Verbundrelevanz
 - § 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
 - § 32 Unterrichtung der Zentralstelle
 - § 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
 - § 33a Schengener Informationssystem (SIS)
 - § 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
 - Abschnitt 4
 - Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
 - § 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
 - § 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
 - § 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
 - § 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
 - Abschnitt 5
 - Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
 - § 38 Allgemeine Befugnisse
 - § 39 Erhebung personenbezogener Daten
 - § 40 Bestandsdatenauskunft
 - § 41 Befragung und Auskunftspflicht
 - § 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
 - § 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
 - § 44 Vorladung
 - § 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
 - § 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
 - § 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
 - § 48 Rasterfahndung
 - § 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
 - § 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
 - § 51 Überwachung der Telekommunikation
 - § 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
 - § 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
 - § 54 Platzverweisung
 - § 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
 - § 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
 - § 57 Gewahrsam
 - § 58 Durchsuchung von Personen
 - § 59 Durchsuchung von Sachen
 - § 60 Sicherstellung
 - § 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
 - § 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
 - Abschnitt 6
 - Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
 - § 63 Allgemeine Befugnisse
 - § 63a Bestandsdatenauskunft
 - § 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
 - § 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
 - Abschnitt 7
 - Zeugenschutz
 - § 66 Befugnisse
 - § 66a Bestandsdatenauskunft
 - Abschnitt 8
 - Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
 - § 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
 - § 68 Sicherheitsüberprüfung
 - Abschnitt 9
 - Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
 - Unterabschnitt 1
 - Datenschutzaufsicht
 - § 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 - Unterabschnitt 2
 - Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
 - § 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
 - § 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
 - § 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 - Unterabschnitt 3
 - Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
 - § 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
 - Unterabschnitt 4
 - Pflichten des Bundeskriminalamtes
 - § 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
 - § 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
 - § 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
 - § 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
 - § 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
 - § 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
 - § 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
 - § 81 Protokollierung
 - § 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
 - § 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
 - Unterabschnitt 5
 - Rechte der betroffenen Person
 - § 84 Rechte der betroffenen Person
 - § 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
 - Unterabschnitt 6
 - Schadensersatz
 - § 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
 - Abschnitt 10
 - Schlussvorschriften
 - § 87 Strafvorschriften
 - § 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
 - § 89 Einschränkung von Grundrechten
 - § 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
 - § 91 Übergangsvorschrift