BNDG 
                
                
            INHALT
Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BNDG)
- Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG)
 - Abschnitt 1
 - Organisation, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
 - § 1 Organisation und Aufgaben
 - § 2 Befugnisse
 - § 3 Besondere Auskunftsverlangen
 - § 4 Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten
 - § 5 Besondere Formen der Datenerhebung
 - Abschnitt 2
 - Weiterverarbeitung von Daten
 - § 6 Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
 - § 7 Berichtigung, Löschung und Verarbeitungseinschränkung personenbezogener Daten
 - § 8 Dateianordnungen
 - § 9 Auskunft an den Betroffenen
 - Abschnitt 3
 - Übermittlung von Daten und gemeinsame Dateien
 - § 10 Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Bundesnachrichtendienst
 - § 11 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Bundesnachrichtendienst
 - § 12 Projektbezogene gemeinsame Dateien mit inländischen öffentlichen Stellen
 - § 13 Gemeinsame Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
 - § 14 Führung gemeinsamer Dateien durch den Bundesnachrichtendienst mit ausländischen öffentlichen Stellen
 - § 15 Dateianordnung bei gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
 - § 16 Eingabe in und Zugriff auf die vom Bundesnachrichtendienst geführten gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
 - § 17 Beteiligung an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen
 - § 18 Verfahrensregeln für die Übermittlung von personenbezogenen Daten
 - Abschnitt 4
 - Technische Aufklärung
 - Unterabschnitt 1
 - Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
 - § 19 Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung
 - § 20 Besondere Formen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
 - § 21 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
 - § 22 Kernbereichsschutz
 - § 23 Anordnung
 - § 24 Eignungsprüfung
 - § 25 Pflichten der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Entschädigung
 - § 26 Verarbeitung von personenbezogenen Verkehrsdaten
 - § 27 Auswertung der Daten und Prüfpflichten
 - § 28 Datenerhebung durch eine ausländische öffentliche Stelle
 - Unterabschnitt 2
 - Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
 - § 29 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
 - § 30 Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
 - Unterabschnitt 3
 - Kooperationen im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung
 - § 31 Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen
 - § 32 Verarbeitung von selektierten personenbezogenen Daten im Rahmen von Kooperationen
 - § 33 Verarbeitung von unselektierten personenbezogenen Verkehrsdaten im Rahmen von Kooperationen
 - Unterabschnitt 4
 - Besondere Formen der technischen Aufklärung
 - § 34 Eingriff in informationstechnische Systeme von Ausländern im Ausland
 - § 35 Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen
 - § 36 Kernbereichsschutz
 - § 37 Anordnung
 - § 38 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an inländische öffentliche Stellen und andere inländische Stellen
 - § 39 Übermittlung von personenbezogenen Daten aus individuellen Aufklärungsmaßnahmen an ausländische öffentliche Stellen, über- und zwischenstaatliche Stellen sowie an andere ausländische Stellen
 - Unterabschnitt 5
 - Unabhängige Rechtskontrolle
 - § 40 Ausübung der unabhängigen Rechtskontrolle
 - § 41 Unabhängiger Kontrollrat
 - § 42 Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes
 - § 43 Besetzung des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Wahl der Mitglieder; Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Unabhängigen Kontrollrates
 - § 44 Rechtsstellung und Ernennung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
 - § 45 Amtszeit der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Ruhestand
 - § 46 Besoldung der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
 - § 47 Weitere Rechte und Pflichten der Mitglieder des gerichtsähnlichen Kontrollorgans
 - § 48 Amtsbezeichnungen
 - § 49 Spruchkörper des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Beschlussfassung
 - § 50 Leitung des administrativen Kontrollorgans
 - § 51 Zuständigkeit des administrativen Kontrollorgans
 - § 52 Beanstandungen
 - § 53 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates
 - § 54 Geheimhaltung; Aussagegenehmigung
 - § 55 Bericht des Unabhängigen Kontrollrates an das Parlamentarische Kontrollgremium
 - § 56 Pflicht des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung
 - § 57 Personal- und Sachausstattung; Personalverwaltung
 - § 58 Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und dem Unabhängigen Kontrollrat; Zusammenarbeit zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat, der G 10-Kommission und der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
 - Unterabschnitt 6
 - Mitteilungen und Evaluierung
 - § 59 Mitteilung an Betroffene und Benachrichtigungspflichten
 - § 60 Mitteilungsverbote
 - § 61 Evaluierung
 - § 62 Dienstvorschriften
 - Abschnitt 5
 - Gemeinsame Bestimmungen
 - § 63 Unabhängige Datenschutzkontrolle
 - § 64 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes
 - § 65 Berichtspflicht und Information der Öffentlichkeit
 - Abschnitt 6
 - Straf- und Bußgeldvorschriften
 - § 66 Strafvorschriften
 - § 67 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Schlussvorschriften
 - § 68 Einschränkung von Grundrechten
 - § 69 Übergangsvorschriften