EMVG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (EMVG)
- Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln* (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Einschränkungen des Anwendungsbereichs
 - § 3 Begriffsbestimmungen
 - § 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
 - § 5 Besondere Anforderungen an die Installation ortsfester Anlagen
 - § 6 Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme
 - § 7 Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
 - Abschnitt 2
 - Pflichten der Wirtschaftsakteure
 - § 8 Allgemeine Pflichten des Herstellers
 - § 9 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
 - § 10 Bevollmächtigter des Herstellers
 - § 11 Allgemeine Pflichten des Einführers
 - § 12 Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
 - § 13 Pflichten des Händlers
 - § 14 Einführer oder Händler als Hersteller
 - § 15 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
 - Abschnitt 3
 - Konformität der Betriebsmittel
 - § 16 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln
 - § 17 Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte
 - § 18 CE-Kennzeichnung von Geräten
 - § 19 Montage und Gebrauchsanleitung für Geräte, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
 - § 20 Ortsfeste Anlagen
 - Abschnitt 4
 - Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
 - § 21 Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
 - Abschnitt 5
 - Bundesnetzagentur
 - Unterabschnitt 1
 - Zuständigkeiten und Befugnisse
 - § 22 Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
 - Unterabschnitt 2
 - Marktüberwachung und Störungsbearbeitung
 - § 23 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist
 - § 23a Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
 - § 24 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
 - § 25 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
 - § 26 Pflichten der Bundesnetzagentur bei Nichtkonformität von Geräten, mit denen ein Risiko verbunden ist, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
 - § 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
 - § 28 Besondere Eingriffsbefugnisse bei der Störungsbearbeitung
 - § 29 Auskunftsrechte
 - Unterabschnitt 3
 - Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
 - § 30 Zwangsgeld
 - § 31 Beiträge, Verordnungsermächtigung
 - § 32 Vorverfahren
 - Abschnitt 6
 - Bußgeldvorschriften
 - § 33 Bußgeldvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Schlussbestimmungen
 - § 34 Übergangsbestimmungen