ErbStG 
                
                
            INHALT
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Steuerpflicht
 - § 1 Steuerpflichtige Vorgänge
 - § 2 Persönliche Steuerpflicht
 - § 3 Erwerb von Todes wegen
 - § 4 Fortgesetzte Gütergemeinschaft
 - § 5 Zugewinngemeinschaft
 - § 6 Vor- und Nacherbschaft
 - § 7 Schenkungen unter Lebenden
 - § 8 Zweckzuwendungen
 - § 9 Entstehung der Steuer
 - Abschnitt 2
 - Wertermittlung
 - § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
 - § 11 Bewertungsstichtag
 - § 12 Bewertung
 - § 13 Steuerbefreiungen
 - § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
 - § 13b Begünstigtes Vermögen
 - § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
 - § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
 - Abschnitt 3
 - Berechnung der Steuer
 - § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe
 - § 15 Steuerklassen
 - § 16 Freibeträge
 - § 17 Besonderer Versorgungsfreibetrag
 - § 18 Mitgliederbeiträge
 - § 19 Steuersätze
 - § 19a Tarifbegrenzung beim Erwerb von Betriebsvermögen, von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft und von Anteilen an Kapitalgesellschaften
 - Abschnitt 4
 - Steuerfestsetzung und Erhebung
 - § 20 Steuerschuldner
 - § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
 - § 22 Kleinbetragsgrenze
 - § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
 - § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
 - § 25 (weggefallen)
 - § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
 - § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
 - § 28 Stundung
 - § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
 - § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
 - § 30 Anzeige des Erwerbs
 - § 31 Steuererklärung
 - § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheides an Vertreter
 - § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
 - § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
 - § 35 Örtliche Zuständigkeit
 - Abschnitt 5
 - Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
 - § 36 Ermächtigungen
 - § 37 Anwendung des Gesetzes
 - § 37a Sondervorschriften aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
 - § 38 (weggefallen)
 - § 39 (weggefallen)