EuWG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG)
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG)
 - Erster Abschnitt
 - Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
 - § 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze
 - § 2 Wahlsystem, Sitzverteilung
 - § 3 Gliederung des Wahlgebietes
 - § 4 Geltung des Bundeswahlgesetzes
 - § 5 Wahlorgane
 - § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts
 - § 6a Ausschluss vom Wahlrecht
 - § 6b Wählbarkeit
 - § 6c Verbot der mehrfachen Bewerbung zur Wahl
 - § 7 Wahltag
 - § 8 Wahlvorschlagsrecht
 - § 9 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
 - § 10 Aufstellung der Wahlvorschläge
 - § 11 Einreichung der Wahlvorschläge, Erklärung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
 - § 12 Änderung und Zurücknahme von Wahlvorschlägen
 - § 13 Beseitigung von Mängeln
 - § 14 Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder
 - § 15 Stimmzettel
 - § 16 Stimmabgabe
 - § 17 Wahlgeräte
 - § 18 Feststellung des Wahlergebnisses
 - § 19 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
 - § 20 Unterrichtung über das Wahlergebnis
 - Zweiter Abschnitt
 - Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
 - § 21 Erwerb der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
 - § 22 Ende und Verlust der Mitgliedschaft im Europäischen Parlament
 - § 23 Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft
 - § 24 Berufung von Listennachfolgern
 - Dritter Abschnitt
 - Schlußbestimmungen
 - § 25 Wahlkosten, Wahlordnung
 - § 26 Wahlprüfung und Anfechtung
 - § 27
 - § 28 Staatliche Mittel für sonstige politische Vereinigungen
 - § 29 Übergangsregelung
 - § 30