FehBeltQKostG SH
    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

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    Gesetz zum Ausgleich der finanziellen Lasten der Stadt Fehmarn und des Kreises Ostholstein für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes durch die Erweiterung der Behördenbezirke nach § 30 Absatz 4 des Landesverwaltungsgesetzes (Kostenerstattungsgesetz Fehmarnbeltquerung) Vom 28. Juli 2021

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