OAPVO 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Vom 2. Juli 2018
- Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) Vom 2. Juli 2018
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Teil 1 Unterricht in der Oberstufe
 - § 1 Gliederung der Oberstufe
 - § 2 Eintritt in die Oberstufe, Überspringen, Versetzung, Aufstieg und Rücktritt in der Oberstufe
 - § 3 Fächer, Aufgabenfelder, Umfang und Anforderungsniveaus
 - § 4 Profile
 - § 5 Verstärkungsstunden
 - § 6 Verpflichtender Unterricht
 - § 6a Anerkennung der Herkunftssprache
 - § 7 Leistungsbewertung, Versäumnis
 - Teil 2 Abiturprüfung
 - § 8 Abiturprüfungsfächer
 - § 9 Abiturprüfungskommission
 - § 10 Prüfungstermine, Meldung zur Abiturprüfung und Rücktritt
 - Abschnitt 1 Schriftliche Abiturprüfung in den Kernfächern und dem Profil gebenden Fach
 - § 11 Verfahren
 - § 12 Bewertung
 - § 12a Schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen
 - Abschnitt 2 Weitere Abiturprüfung (vierte und fünfte Prüfung)
 - § 13 Ende der Unterrichtszeit, Zulassung
 - § 14 Wahl zusätzlicher mündlicher Prüfungsfächer
 - § 15 Fachausschuss
 - § 16 Mündliche Prüfung
 - § 17 Präsentationsprüfung
 - § 18 Besondere Lernleistung
 - Abschnitt 3 Ergebnis der Abiturprüfung
 - § 19 Bestehen und Nichtbestehen, Wiederholungsprüfung
 - § 20 Ermittlung der Gesamtqualifikation
 - Abschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen
 - § 21 Besondere Vorkommnisse
 - § 22 Niederschriften
 - § 23 Erwerb der Fachhochschulreife
 - § 24 Anlagen
 - Teil 3 Übergangs- und Schlussbestimmung
 - § 25 Übergangsbestimmung zu § 11 Absatz 6 und 7
 - § 25a Wirtschaftspraktikum gemäß § 6 Absatz 4 in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21
 - § 25b Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2020/21
 - § 25c Erwerb des Abiturs im Schuljahr 2020/21 teilweise oder ganz ohne Abschlussprüfungen
 - § 25d Meldung zur Abiturprüfung im Schuljahr 2020/21
 - § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage 1
 - Anlage 2
 - Anlage 2.1
 - Anlage 3
 - Anlage 4
 - Anlage 5
 - Anlage 6
 - Anlage 6.1