NachbG Schl.-H. 
                
                
            INHALT
Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) Vom 24. Februar 1971
- Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG Schl.-H.) Vom 24. Februar 1971
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - Abschnitt I Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Geltungsbereich
 - § 2 Erbbauberechtigter
 - § 3 Verjährung
 - Abschnitt II Nachbarwand
 - § 4 Nachbarwand und Anbau
 - § 5 Beschaffenheit der Nachbarwand
 - § 6 Anbau an die Nachbarwand
 - § 7 Anzeige des Anbaus
 - § 8 Unterhaltung der Nachbarwand
 - § 9 Beseitigung der Nachbarwand
 - § 10 Veränderung der Nachbarwand
 - Abschnitt III Grenzwand
 - § 11 Grenzwand und Anbau
 - § 12 Errichten der Grenzwand
 - § 13 Anbau an die Grenzwand
 - § 14 Errichten einer zweiten Grenzwand
 - § 15 Einseitige Grenzwand; Wärmeschutzüberbau
 - § 16 Über die Grenze gebaute Wand
 - Abschnitt IV Hammerschlags- und Leiterrecht
 - § 17 Inhalt und Umfang
 - § 18 Anzeige und Schadensersatz
 - § 19 Nutzungsentschädigung
 - Abschnitt V Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen
 - § 20 Inhalt und Umfang
 - § 21 Anzeige und Schadensersatz
 - Abschnitt VI Fenster- und Lichtrecht
 - § 22 Inhalt und Umfang
 - § 23 Ausnahmen
 - § 24 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
 - Abschnitt VII Bodenerhöhung
 - § 25
 - Abschnitt VIII Traufe
 - § 26
 - Abschnitt IX Schutz des Grundwassers
 - § 27
 - Abschnitt X Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke
 - § 28 Allgemeine Einfriedigungspflicht
 - § 29 Einfriedigungspflicht des Störers
 - § 30 Standort der Einfriedigung
 - § 31 Beschaffenheit der Einfriedigung
 - § 32 Kosten der Errichtung und Unterhaltung
 - § 33 Ausschluß des Einfriedigungsanspruchs
 - § 34 Ausnahmen
 - Abschnitt XI Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke
 - § 35 Einfriedigungspflicht
 - § 36 Gemeinsame Errichtung und Unterhaltung einer Einfriedigung
 - Abschnitt XII Grenzabstände für Anpflanzungen
 - § 37 Grenzabstände
 - § 38 Boden- und Klimaschutzpflanzungen
 - § 39 Ausnahmen
 - § 40 Ausschluß des Anspruchs auf Zurückschneiden
 - § 41 Ersatzanpflanzungen und Grenzänderungen
 - Abschnitt XIII Grenzabstände für Gebäude
 - § 42 Grenzabstand
 - § 43 Ausschluß des Beseitigungsanspruchs
 - Abschnitt XIV Schlußvorschriften
 - § 44 Übergangsvorschriften
 - § 45 Änderung des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein
 - § 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
 - § 47 Inkrafttreten