OEGZustV SH 
                
                
            INHALT
Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Vom 5. Oktober 1976
- Landesverordnung über die örtliche Zuständigkeit nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Vom 5. Oktober 1976
 - Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
 - § 1 Örtliche Zuständigkeit des Landesamtes für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein
 - § 2 Örtliche Zuständigkeit der Behörden der Träger der Kriegsopferfürsorge
 - § 3