GGV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (GGV)
- Verordnung über die Anlegung und Führung von Gebäudegrundbüchern (Gebäudegrundbuchverfügung - GGV)
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Grundsatz für vorhandene Grundbuchblätter
 - § 3 Gestaltung und Führung neu anzulegender Gebäudegrundbuchblätter
 - § 4 Nachweis des Gebäudeeigentums oder des Rechts zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
 - § 5 Eintragung des dinglichen Nutzungsrechts
 - § 6 Eintragung des Gebäudeeigentums gemäß Artikel 233 §§ 2b und 8 EGBGB
 - § 7 Vermerk zur Sicherung der Ansprüche aus der Sachenrechtsbereinigung aus dem Recht zum Besitz gemäß Artikel 233 § 2a EGBGB
 - § 8 Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz für mehrere Berechtigte
 - § 9 Nutzungsrecht oder Gebäudeeigentum auf bestimmten Grundstücksteilen
 - § 10 Nutzungsrecht, Gebäudeeigentum oder Recht zum Besitz auf nicht bestimmten Grundstücken oder Grundstücksteilen
 - § 11 Widerspruch
 - § 12 Aufhebung des Gebäudeeigentums
 - § 13 Bekanntmachungen
 - § 14 Begriffsbestimmungen, Teilung von Grundstück und von Gebäudeeigentum
 - § 15 Überleitungsvorschrift