InstitutsVergV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten 1 (InstitutsVergV)
- Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten1 (Institutsvergütungsverordnung - InstitutsVergV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 1 Anwendungsbereich
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Allgemeine Anforderungen an Vergütungssysteme
 - § 3 Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
 - § 4 Ausrichtung an der Strategie des Instituts
 - § 5 Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
 - § 6 Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
 - § 7 Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
 - § 8 Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
 - § 9 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
 - § 10 Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
 - § 11 Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
 - § 12 Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
 - § 13 Information über die Vergütungssysteme
 - § 14 Anpassung bestehender Vereinbarungen
 - § 15 Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
 - § 16 Offenlegung
 - Abschnitt 3
 - Besondere Anforderungen an bedeutende Institute
 - § 17 (weggefallen)
 - § 18 Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
 - § 19 Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
 - § 20 Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
 - § 21 Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
 - § 22 Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
 - § 23 Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
 - § 24 Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
 - § 25 Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
 - § 26 Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
 - Abschnitt 4
 - Ergänzende Vorschriften für Gruppen
 - § 27 Gruppenweite Regelung der Vergütung
 - Abschnitt 5
 - Schlussvorschriften
 - § 28 (weggefallen)
 - § 29 Inkrafttreten, Außerkrafttreten