IntErbRVG 
                
                
            INHALT
Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)
- Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Anwendungsbereich
 - § 1 Anwendungsbereich
 - Abschnitt 2
 - Bürgerliche Streitigkeiten
 - § 2 Örtliche Zuständigkeit
 - Abschnitt 3
 - Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
 - Unterabschnitt 1
 - Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
 - § 3 Zuständigkeit
 - § 4 Antragstellung
 - § 5 Verfahren
 - § 6 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
 - § 7 Entscheidung
 - § 8 Vollstreckungsklausel
 - § 9 Bekanntgabe der Entscheidung
 - Unterabschnitt 2
 - Beschwerde; Rechtsbeschwerde
 - § 10 Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde
 - § 11 Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde
 - § 12 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde
 - § 13 Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde
 - § 14 Verfahren und Entscheidung über die Rechtsbeschwerde
 - Unterabschnitt 3
 - Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
 - § 15 Prüfung der Beschränkung
 - § 16 Sicherheitsleistung durch den Schuldner
 - § 17 Versteigerung beweglicher Sachen
 - § 18 Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
 - § 19 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
 - § 20 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
 - Unterabschnitt 4
 - Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
 - § 21 Verfahren
 - § 22 Kostenentscheidung
 - Unterabschnitt 5
 - Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz
 - § 23 Vollstreckungsabwehrklage
 - § 24 Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat
 - § 25 Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist
 - § 26 Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Vollstreckung
 - Unterabschnitt 6
 - Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren
 - § 27 Bescheinigungen zu inländischen Titeln
 - § 28 Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland
 - § 29 Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland
 - § 30 Mahnverfahren mit Zustellung im Ausland
 - Abschnitt 4
 - Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht
 - § 31 Entgegennahme von Erklärungen
 - § 32 Aneignungsrecht
 - Abschnitt 5
 - Europäisches Nachlasszeugnis
 - § 33 Anwendungsbereich
 - § 34 Örtliche und sachliche Zuständigkeit
 - § 35 Allgemeine Verfahrensvorschriften
 - § 36 Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
 - § 37 Beteiligte
 - § 38 Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses
 - § 39 Art der Entscheidung
 - § 40 Bekanntgabe der Entscheidung
 - § 41 Wirksamwerden
 - § 42 Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses
 - § 43 Beschwerde
 - § 44 Rechtsbeschwerde
 - Abschnitt 6
 - Authentizität von Urkunden
 - § 45 Aussetzung des inländischen Verfahrens
 - § 46 Authentizität einer deutschen öffentlichen Urkunde
 - Abschnitt 7
 - Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
 - § 47 Sonstige örtliche Zuständigkeit