JGG 
                
                
            INHALT
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Teil
 - Anwendungsbereich
 - § 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
 - § 2 Ziel des Jugendstrafrechts; Anwendung des allgemeinen Strafrechts
 - Zweiter Teil
 - Jugendliche
 - Erstes Hauptstück
 - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
 - Erster Abschnitt
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 3 Verantwortlichkeit
 - § 4 Rechtliche Einordnung der Taten Jugendlicher
 - § 5 Die Folgen der Jugendstraftat
 - § 6 Nebenfolgen
 - § 7 Maßregeln der Besserung und Sicherung
 - § 8 Verbindung von Maßnahmen und Jugendstrafe
 - Zweiter Abschnitt
 - Erziehungsmaßregeln
 - § 9 Arten
 - § 10 Weisungen
 - § 11 Laufzeit und nachträgliche Änderung von Weisungen; Folgen der Zuwiderhandlung
 - § 12 Hilfe zur Erziehung
 - Dritter Abschnitt
 - Zuchtmittel
 - § 13 Arten und Anwendung
 - § 14 Verwarnung
 - § 15 Auflagen
 - § 16 Jugendarrest
 - § 16a Jugendarrest neben Jugendstrafe
 - Vierter Abschnitt
 - Die Jugendstrafe
 - § 17 Form und Voraussetzungen
 - § 18 Dauer der Jugendstrafe
 - § 19
 - Fünfter Abschnitt
 - Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
 - § 20
 - § 21 Strafaussetzung
 - § 22 Bewährungszeit
 - § 23 Weisungen und Auflagen
 - § 24 Bewährungshilfe
 - § 25 Bestellung und Pflichten des Bewährungshelfers
 - § 26 Widerruf der Strafaussetzung
 - § 26a Erlaß der Jugendstrafe
 - Sechster Abschnitt
 - Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
 - § 27 Voraussetzungen
 - § 28 Bewährungszeit
 - § 29 Bewährungshilfe
 - § 30 Verhängung der Jugendstrafe; Tilgung des Schuldspruchs
 - Siebenter Abschnitt
 - Mehrere Straftaten
 - § 31 Mehrere Straftaten eines Jugendlichen
 - § 32 Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen
 - Zweites Hauptstück
 - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
 - Erster Abschnitt
 - Jugendgerichtsverfassung
 - § 33 Jugendgerichte
 - § 33a Besetzung des Jugendschöffengerichts
 - § 33b Besetzung der Jugendkammer
 - § 34 Aufgaben des Jugendrichters
 - § 35 Jugendschöffen
 - § 36 Jugendstaatsanwalt
 - § 37 Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
 - § 37a Zusammenarbeit in gemeinsamen Gremien
 - § 38 Jugendgerichtshilfe
 - Zweiter Abschnitt
 - Zuständigkeit
 - § 39 Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters
 - § 40 Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts
 - § 41 Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer
 - § 42 Örtliche Zuständigkeit
 - Dritter Abschnitt
 - Jugendstrafverfahren
 - Erster Unterabschnitt
 - Das Vorverfahren
 - § 43 Umfang der Ermittlungen
 - § 44 Vernehmung des Beschuldigten bei zu erwartender Jugendstrafe
 - § 45 Absehen von der Verfolgung
 - § 46 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen
 - § 46a Anklage vor Berichterstattung der Jugendgerichtshilfe
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Das Hauptverfahren
 - § 47 Einstellung des Verfahrens durch den Richter
 - § 47a Vorrang der Jugendgerichte
 - § 48 Nichtöffentlichkeit
 - § 49
 - § 50 Anwesenheit in der Hauptverhandlung
 - § 51 Zeitweilige Ausschließung von Beteiligten
 - § 51a Neubeginn der Hauptverhandlung
 - § 52 Berücksichtigung von Untersuchungshaft bei Jugendarrest
 - § 52a Anrechnung von Untersuchungshaft bei Jugendstrafe
 - § 53 Überweisung an das Familiengericht
 - § 54 Urteilsgründe
 - Dritter Unterabschnitt
 - Rechtsmittelverfahren
 - § 55 Anfechtung von Entscheidungen
 - § 56 Teilvollstreckung einer Einheitsstrafe
 - Vierter Unterabschnitt
 - Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
 - § 57 Entscheidung über die Aussetzung
 - § 58 Weitere Entscheidungen
 - § 59 Anfechtung
 - § 60 Bewährungsplan
 - § 61 Vorbehalt der nachträglichen Entscheidung über die Aussetzung
 - § 61a Frist und Zuständigkeit für die vorbehaltene Entscheidung
 - § 61b Weitere Entscheidungen bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
 - Fünfter Unterabschnitt
 - Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
 - § 62 Entscheidungen
 - § 63 Anfechtung
 - § 64 Bewährungsplan
 - Sechster Unterabschnitt
 - Ergänzende Entscheidungen
 - § 65 Nachträgliche Entscheidungen über Weisungen und Auflagen
 - § 66 Ergänzung rechtskräftiger Entscheidungen bei mehrfacher Verurteilung
 - Siebenter Unterabschnitt
 - Gemeinsame Verfahrensvorschriften
 - § 67 Stellung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
 - § 67a Unterrichtung der Erziehungsberechtigten und der gesetzlichen Vertreter
 - § 68 Notwendige Verteidigung
 - § 68a Zeitpunkt der Bestellung eines Pflichtverteidigers
 - § 68b Vernehmungen und Gegenüberstellungen vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers
 - § 69 Beistand
 - § 70 Mitteilungen an amtliche Stellen
 - § 70a Unterrichtung des Jugendlichen
 - § 70b Belehrungen
 - § 70c Vernehmung des Beschuldigten
 - § 71 Vorläufige Anordnungen über die Erziehung
 - § 72 Untersuchungshaft
 - § 72a Heranziehung der Jugendgerichtshilfe in Haftsachen
 - § 72b Verkehr mit Vertretern der Jugendgerichtshilfe, dem Betreuungshelfer und dem Erziehungsbeistand
 - § 73 Unterbringung zur Beobachtung
 - § 74 Kosten und Auslagen
 - Achter Unterabschnitt
 - Vereinfachtes Jugendverfahren
 - § 75
 - § 76 Voraussetzungen des vereinfachten Jugendverfahrens
 - § 77 Ablehnung des Antrags
 - § 78 Verfahren und Entscheidung
 - Neunter Unterabschnitt
 - Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
 - § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren
 - § 80 Privatklage und Nebenklage
 - § 81 Adhäsionsverfahren
 - Zehnter Unterabschnitt
 - Anordnung der Sicherungsverwahrung
 - § 81a Verfahren und Entscheidung
 - Drittes Hauptstück
 - Vollstreckung und Vollzug
 - Erster Abschnitt
 - Vollstreckung
 - Erster Unterabschnitt
 - Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
 - § 82 Vollstreckungsleiter
 - § 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
 - § 84 Örtliche Zuständigkeit
 - § 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
 - Zweiter Unterabschnitt
 - Jugendarrest
 - § 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
 - § 87 Vollstreckung des Jugendarrestes
 - Dritter Unterabschnitt
 - Jugendstrafe
 - § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
 - § 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
 - § 89a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
 - § 89b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
 - Vierter Unterabschnitt
 - Untersuchungshaft
 - § 89c Vollstreckung der Untersuchungshaft
 - Zweiter Abschnitt
 - Vollzug
 - § 90 Jugendarrest
 - § 91 (weggefallen)
 - § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
 - § 93 Gerichtliche Zuständigkeit und gerichtliches Verfahren bei Maßnahmen, die der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder der gerichtlichen Genehmigung bedürfen
 - § 93a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
 - Viertes Hauptstück
 - Beseitigung des Strafmakels
 - §§ 94 bis 96 (weggefallen)
 - § 97 Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch
 - § 98 Verfahren
 - § 99 Entscheidung
 - § 100 Beseitigung des Strafmakels nach Erlaß einer Strafe oder eines Strafrestes
 - § 101 Widerruf
 - Fünftes Hauptstück
 - Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
 - § 102 Zuständigkeit
 - § 103 Verbindung mehrerer Strafsachen
 - § 104 Verfahren gegen Jugendliche
 - Dritter Teil
 - Heranwachsende
 - Erster Abschnitt
 - Anwendung des sachlichen Strafrechts
 - § 105 Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
 - § 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
 - Zweiter Abschnitt
 - Gerichtsverfassung und Verfahren
 - § 107 Gerichtsverfassung
 - § 108 Zuständigkeit
 - § 109 Verfahren
 - Dritter Abschnitt
 - Vollstreckung, Vollzug und Beseitigung des Strafmakels
 - § 110 Vollstreckung und Vollzug
 - § 111 Beseitigung des Strafmakels
 - Vierter Abschnitt
 - Heranwachsende vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
 - § 112 Entsprechende Anwendung
 - Vierter Teil
 - Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr
 - § 112a Anwendung des Jugendstrafrechts
 - § 112b (weggefallen)
 - § 112c Vollstreckung
 - § 112d Anhörung des Disziplinarvorgesetzten
 - § 112e Verfahren vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind
 - Fünfter Teil
 - Schluß- und Übergangsvorschriften
 - § 113 Bewährungshelfer
 - § 114 Vollzug von Freiheitsstrafe in der Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe
 - § 115 (weggefallen)
 - § 116 Zeitlicher Geltungsbereich
 - §§ 117 bis 120 (weggefallen)
 - § 121 Übergangsvorschrift
 - §§ 122 bis 124 (weggefallen)
 - § 125 Inkrafttreten