KhWbAusbV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin * (KhWbAusbV)
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin * (Kerzenhersteller- und Wachsbildnerausbildungsverordnung - KhWbAusbV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
 - § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
 - § 2 Dauer der Berufsausbildung
 - § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
 - § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
 - § 5 Ausbildungsplan
 - § 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
 - Abschnitt 2
 - Zwischenprüfung
 - § 7 Ziel und Zeitpunkt
 - § 8 Inhalt
 - § 9 Prüfungsbereich Fertigen und Verzieren von Kerzen
 - Abschnitt 3
 - Abschluss- und Gesellenprüfung
 - § 10 Ziel und Zeitpunkt
 - § 11 Inhalt
 - § 12 Prüfungsbereiche
 - § 13 Prüfungsbereich Herstellen von Wachsprodukten
 - § 14 Prüfungsbereich Verarbeiten von Roh- und Hilfsstoffen
 - § 15 Prüfungsbereich Kundenorientierung und Gestaltung von Wachsprodukten
 - § 16 Prüfungsbereich Betriebliche Herstellungsprozesse
 - § 17 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
 - § 18 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
 - Abschnitt 4
 - Schlussvorschriften
 - § 19 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
 - § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 - Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kerzenhersteller und Wachsbildner und zur Kerzenherstellerin und Wachsbildnerin