KonsVerCHEV 
                
                
            INHALT
Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (KonsVerCHEV)
- Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Deutsch-Schweizerische Konsultationsvereinbarungsverordnung - KonsVerCHEV)
 - Eingangsformel
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeines
 - § 1 Abkommen
 - § 2 Anwendungsbereich
 - Abschnitt 2
 - Schenkungen
 - § 3 Schenkungen von Geschäftsbetrieben
 - Abschnitt 3
 - Grenzgängerbesteuerung (Artikel 15a des Abkommens)
 - § 4 Ansässigkeit
 - § 5 Ansässigkeitsbescheinigung
 - § 6 Arbeitsort
 - § 7 Geringfügige Arbeitsverhältnisse
 - § 8 Nichtrückkehrtage
 - § 9 Kürzung der 60-Tage-Grenze
 - § 10 Bescheinigung über die Nichtrückkehrtage
 - § 11 Bemessungsgrundlage und -zeitraum
 - § 12 Ansässigkeitsstaat Deutschland
 - § 13 Grundsätze der Steuerberechnung
 - § 14 Nach amtlichen Vorgaben ermittelte Lohnsteuer ist niedriger als 4,5 Prozent
 - § 15 Verpflichtung zur Änderung der Abzugsteuer
 - § 16 Nachweis der Bruttovergütungen
 - § 17 Verschiedene Sonderfälle
 - § 18 Abwanderer in die Schweiz (Artikel 4 Absatz 4 des Abkommens)
 - Abschnitt 4
 - Leitende Angestellte, Drittstaateneinkünfte
 - § 19 Besteuerung leitender Angestellter
 - § 20 Arbeitnehmer mit Einkünften aus Drittstaaten
 - Abschnitt 5
 - Sonstige Anwendungsfälle
 - § 21 Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten oder an Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebende Lebenspartner
 - § 22 Betriebliche Veräußerungsrenten
 - § 23 Nachfolgeunternehmen der Regiebetriebe nach Artikel 19 Absatz 3 des Abkommens
 - § 24 Arbeitnehmer-Abfindungen
 - Abschnitt 6
 - Schlussbestimmungen
 - § 25 Anwendungsregelung
 - § 26 Inkrafttreten
 - Schlussformel