LA-EG-Saar 
                
                
            INHALT
Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar)
- Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar)
 - Inhaltsübersicht
 - Erster Abschnitt
 - Grundsätze und Begriffsbestimmungen
 - § 1 Grundsatz
 - § 2 Ausgleichsleistungen
 - § 3 Beiträge der öffentlichen Haushalte an den Bund
 - § 4 Begriffsbestimmungen
 - § 5 Währungsstichtag
 - Zweiter Abschnitt
 - Schadensfeststellung
 - § 6 Nichtberücksichtigung saarländischer Vorauszahlungen
 - § 7 Feststellung von Hausratverlusten
 - § 8 Schadensberechnung bei Kriegssachschäden an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen im Saarland
 - § 9 Schadensberechnung bei Sparerschäden
 - § 10 Frühere Feststellungen
 - Dritter Abschnitt
 - Ausgleichsleistungen
 - Erster Titel
 - Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
 - § 11 Kürzung des Grundbetrags der Hauptentschädigung
 - § 12 Anrechnung saarländischer Vorauszahlungen auf die Hauptentschädigung
 - § 13 Verhältnis von saarländischen Aufbaudarlehen zur Hauptentschädigung
 - § 14 Berücksichtigung von Einkünften bei der Kriegsschadenrente
 - § 15 Verhältnis der saarländischen Unterhaltshilfe zur Hauptentschädigung
 - § 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe
 - § 17 Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen
 - § 18 Hausratentschädigung
 - § 19 Ausgleichsämter
 - § 20 Sondervorschriften für die Verwendung von Mitteln
 - § 21 Wiederaufnahme von Verfahren über Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
 - § 22 Erstattung und Verrechnung von Leistungen nach saarländischen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
 - § 23 Ausschließung von Ausgleichsleistungen
 - § 24 Umrechnung von Franken in Deutsche Mark
 - § 25 Ausschluß der Entschädigungsberechtigung nach dem Währungsausgleichsgesetz
 - § 26
 - Zweiter Titel
 - Übergangsvorschriften
 - § 27 Überleitung der saarländischen Unterhaltshilfe
 - § 28 Übergangsregelung bei der Kriegsschadenrente
 - § 29 Überleitung der Behördenorganisation im Saarland
 - § 30 Überleitung anhängiger Verfahren
 - § 31 Überleitung saarländischer Mittel auf den Ausgleichsfonds
 - § 32 Überleitung nach saarländischem Recht begründeter Verpflichtungen auf den Ausgleichsfonds
 - § 33 Verwaltungskosten
 - Vierter Abschnitt
 - Sonstige und Schlußvorschriften
 - §§ 34 bis 36 ----
 - § 37 Erlaß von Rechtsverordnungen
 - § 38 Aufhebung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften
 - § 39 Anwendung in Berlin
 - § 40 Inkrafttreten
 - Anlage (zu § 24)