MuSchG 
                
                
            INHALT
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)
 - Inhaltsübersicht
 - Abschnitt 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - Abschnitt 2
 - Gesundheitsschutz
 - Unterabschnitt 1
 - Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
 - § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung
 - § 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
 - § 5 Verbot der Nachtarbeit
 - § 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
 - § 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
 - § 8 Beschränkung von Heimarbeit
 - Unterabschnitt 2
 - Betrieblicher Gesundheitsschutz
 - § 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
 - § 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
 - § 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
 - § 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
 - § 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
 - § 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
 - § 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
 - Unterabschnitt 3
 - Ärztlicher Gesundheitsschutz
 - § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot
 - Abschnitt 3
 - Kündigungsschutz
 - § 17 Kündigungsverbot
 - Abschnitt 4
 - Leistungen
 - § 18 Mutterschutzlohn
 - § 19 Mutterschaftsgeld
 - § 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
 - § 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
 - § 22 Leistungen während der Elternzeit
 - § 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
 - § 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
 - § 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
 - Abschnitt 5
 - Durchführung des Gesetzes
 - § 26 Aushang des Gesetzes
 - § 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
 - § 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
 - § 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
 - § 30 Ausschuss für Mutterschutz
 - § 31 Erlass von Rechtsverordnungen
 - Abschnitt 6
 - Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
 - § 32 Bußgeldvorschriften
 - § 33 Strafvorschriften
 - Abschnitt 7
 - Schlussvorschriften
 - § 34 Evaluationsbericht