NachwV 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Bestimmungen
 - § 1 Anwendungsbereich
 - Teil 2
 - Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen
 - § 2 Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung
 - Abschnitt 1
 - Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung
 - § 3 Entsorgungsnachweis
 - § 4 Eingangsbestätigung
 - § 5 Bestätigung des Entsorgungsnachweises
 - § 6 Handhabung nach Entscheidung
 - § 7 Freistellung und Privilegierung
 - § 8 Anordnung, Widerruf
 - § 9 Sammelentsorgungsnachweis
 - Abschnitt 2
 - Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung
 - § 10 Begleitschein
 - § 11 Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine
 - § 12 Übernahmeschein bei Sammelentsorgung
 - § 13 Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung
 - Abschnitt 3, Sonderfälle
 - § 14 Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften
 - § 15 Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage
 - § 16 Kleinmengen
 - § 16a Vorlage von Belegen auf Verlangen eines früheren Besitzers
 - § 16b Mitführungspflicht
 - Abschnitt 4
 - Elektronische Nachweisführung
 - § 17 Grundsatz
 - § 18 Kommunikation
 - § 19 Signatur, Übermittlung
 - § 20 Koordinierung
 - § 21 Ausnahmen
 - § 22 Störung des Kommunikationssystems
 - Teil 3
 - Registerführung über die Entsorgung von Abfällen
 - § 23 Kreis der Registerpflichtigen
 - § 24 Führung der Register
 - § 25 Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung
 - § 25a Registerführung durch Händler und Makler
 - Teil 4
 - Gemeinsame Bestimmungen
 - § 26 Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten
 - § 27 Nachweisführung in besonderen Fällen
 - § 28 Vergabe von Kennnummern
 - § 29 Ordnungswidrigkeiten
 - Teil 5
 - Schlussbestimmungen
 - § 30 Übergangsbestimmungen für geltende Freistellungen
 - § 31 (weggefallen)
 - Anlage 1 Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4
 - Anlage 2 Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 3
 - Anlage 3 Vorgaben für strukturierte Nachrichten/Schnittstellen nach § 18 Abs. 1