SCEBG 
                
                
            INHALT
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCEBG)
- Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCE-Beteiligungsgesetz - SCEBG)
 - Inhaltsübersicht
 - Teil 1
 - Allgemeine Vorschriften
 - § 1 Zielsetzung des Gesetzes
 - § 2 Begriffsbestimmungen
 - § 3 Geltungsbereich
 - Teil 2
 - Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, die durch mindestens zwei juristische Personen oder durch Umwandlung gegründet wird
 - Kapitel 1
 - Bildung und Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
 - § 4 Information der Leitungen
 - § 5 Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums
 - § 6 Persönliche Voraussetzungen der auf das Inland entfallenden Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
 - § 7 Verteilung der auf das Inland entfallenden Sitze des besonderen Verhandlungsgremiums
 - Kapitel 2
 - Wahlgremium
 - § 8 Zusammensetzung des Wahlgremiums; Urwahl
 - § 9 Einberufung des Wahlgremiums
 - § 10 Wahl der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
 - Kapitel 3
 - Verhandlungsverfahren
 - § 11 Information über die Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums
 - § 12 Sitzungen, Geschäftsordnung
 - § 13 Zusammenarbeit zwischen besonderem Verhandlungsgremium und Leitungen
 - § 14 Sachverständige und Vertreter von geeigneten außenstehenden Organisationen
 - § 15 Beschlussfassung im besonderen Verhandlungsgremium
 - § 16 Nichtaufnahme oder Abbruch der Verhandlungen
 - § 17 Niederschrift
 - § 18 Wiederaufnahme der Verhandlungen
 - § 19 Kosten des besonderen Verhandlungsgremiums
 - § 20 Dauer der Verhandlungen
 - Kapitel 4
 - Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Vereinbarung
 - § 21 Inhalt der Vereinbarung
 - Kapitel 5
 - Beteiligung der Arbeitnehmer kraft Gesetzes
 - Abschnitt 1
 - SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
 - Unterabschnitt 1
 - Bildung und Geschäftsführung
 - § 22 Voraussetzung
 - § 23 Errichtung des SCE-Betriebsrats
 - § 24 Sitzungen und Beschlüsse
 - § 25 Prüfung der Zusammensetzung des SCE-Betriebsrats
 - § 26 Beschluss zur Aufnahme von Neuverhandlungen
 - Unterabschnitt 2
 - Aufgaben
 - § 27 Zuständigkeiten des SCE-Betriebsrats
 - § 28 Jährliche Unterrichtung und Anhörung
 - § 29 Unterrichtung und Anhörung über außergewöhnliche Umstände
 - § 30 Information durch den SCE-Betriebsrat
 - Unterabschnitt 3
 - Freistellung und Kosten
 - § 31 Fortbildung
 - § 32 Sachverständige
 - § 33 Kosten und Sachaufwand
 - Abschnitt 2
 - Mitbestimmung kraft Gesetzes
 - § 34 Besondere Voraussetzungen
 - § 35 Umfang der Mitbestimmung
 - § 36 Sitzverteilung und Bestellung
 - § 37 Abberufung und Anfechtung
 - § 38 Rechtsstellung; Innere Ordnung
 - Abschnitt 3
 - Tendenzschutz
 - § 39 Tendenzunternehmen
 - Teil 3
 - Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Genossenschaft, an deren Gründung natürliche Personen beteiligt sind
 - § 40 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch mindestens zwei juristische Personen zusammen mit natürlichen Personen
 - § 41 Gründung einer Europäischen Genossenschaft durch ausschließlich natürliche Personen oder durch nur eine juristische Person zusammen mit natürlichen Personen
 - Teil 4
 - Grundsätze der Zusammenarbeit und Schutzbestimmungen
 - § 42 Vertrauensvolle Zusammenarbeit
 - § 43 Geheimhaltung; Vertraulichkeit
 - § 44 Schutz der Arbeitnehmervertreter
 - § 45 Missbrauchsverbot
 - § 46 Errichtungs- und Tätigkeitsschutz
 - Teil 5
 - Straf- und Bußgeldvorschriften; Schlussbestimmung
 - § 47 Strafvorschriften
 - § 48 Bußgeldvorschriften
 - § 49 Geltung nationalen Rechts
 - § 50 Sonderregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie